Transaktionsmanagement
Transparente Umsetzung:
Finanzierungsstruktur:
Assetmanagement
Unser Leistungsspektrum umfasst die zuverlässige, transparente und wertoptimierende Betreuung Ihres Immobilienvermögens.
Im Fokus steht für uns dabei die Verwaltung von Anlagevermögen, wir verfolgen das Ziel, das Vermögensportfolio unserer Kunden unter Berücksichtigung seiner Renditeziele und seiner Risikofreudigkeit zu optimieren.
Unser Asset Management-Team kümmert sich nicht nur um einzelne Objekte, sondern auch um die strategische und ganzheitliche Steuerung des gesamten Immobilienportfolios.
Hierbei profitieren unsere Kunden von unseren tiefen Einblicken in die lokalen Märkte und von geprüften Transaktionsprozessen an der Schnittstelle zu unserem Asset-Management. Dank unseres versierten und erfahrenen Teams sind wir in der Lage, jede Phase des Transaktionsprozesses inhouse und mit langjährigen Partnern abzubilden.
Unsere Erfahrung reicht dabei von klassischen Asset-Deal-Transaktionen bis hin zu anspruchsvollen Share-Deal-Konstruktionen sowie M&A-Prozessen und Exits von Private-Equity-Investments über den Kapitalmarkt.
Die Steigerung von Werten ist unser oberstes Ziel. Um dies zu erreichen, verstehen wir uns als aktive und immobiliennahe Asset-Manager und handeln stets aus der Eigentümerperspektive.
Neben der Optimierung von Prozessen und der Minimierung der Ausgaben ist die Entwicklung neuer, kreativer Ansätze zum Erreichen überdurchschnittlicher Ergebnisse eine unserer Kernkompetenzen. Dabei begleiten wir unsere Kunden in allen Bereichen sowie in allen Phasen des Asset-Managements. Zu unseren Leistungen zählen die Ankaufsberatung und das aktive Asset-Management, ebenso wie die Beratung beim Verkaufsprozess.
Wir analysieren, bewerten und kontrollieren Ihren Bestand, entwickeln zukunftsorientierte Handlungsstrategien zu dessen Optimierung und kümmern uns um die Umsetzung der Maßnahmen.
Erbbaurecht
Das Thema Erbbaurecht wurde lange vernachlässigt. Die REM hat dieses nachhaltige, renditestarke und nahezu risikolose Investment neu konzipiert.
Das Thema Erbbau, lange vernachlässigt, hat in den letzten Jahren wieder stark an Bedeutung gewonnen.
Gerade in Metropolregionen mit hohen Grundstückspreisen ist Erbbaurecht eine äußerst interessante Option und bietet dem institutionellen Anleger viele verschiedene Möglichkeiten.
Darüber hinaus spart der Käufer bei der Anschaffung einer Immobilie auf Erbbau den Kaufpreis für das Grundstück und zahlt dafür einen Erbbauzins.
Doch bei all den genannten Vorteilen gibt es einige Punkte zu beachten, wie z.B. die Instandhaltungspflichten auf Seiten der Käufer, das Mitspracherecht des Erbbaugebers bei An- und Umbau. Die vertraglichen Erbbauzins Regelungen und was passiert im Heimfall.
Die anspruchsvolle Herausforderung für unsere institutionellen Anleger umzusetzen ist unsere Aufgabe.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren mit dem Thema auseinandergesetzt und verfügen über das erforderliche Know how.
So konnten wir im vergangenen Jahr mit einem institutionellen Anleger bereits ein Portfolio für Erbbau Objekte auflegen und betreuen.
Erbbaurecht


Erbbaurecht in Zahlen
Erbbaurechtsvertrag
Die nachstehenden Punkte zeigen die wesentlichen vertraglichen Bedingungen des deutschen Erbbaurechts auf.
- Gesetzliche Regelung: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
- Rangstelle: Das Erbbaurecht wird zwingend an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch, welches ein Teil des Grundbuchs ist, eingetragen (Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Erbbaurechts).
- Erbbauzinsen: Die Erbbauzinsen werden zwangsversteigerungsfest als Reallast im Erbbaugrundbuch eingetragen.
1/12 der jährlichen Erbbauzinsen sind monatlich im Voraus zu zahlen. - Indexierung: Die Bezugsgröße für die Anpassung der Erbbauzinsen ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland (veröffentlicht vom statistischen Bundesamt).
- Laufzeit: Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages beträgt i.a.R. 30 bis 99 Jahre.
- Heimfall: Der Heimfall kommt nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung zutragen. Er regelt, wann das Erbbaurecht an den Grundstückseigentümer zurückfällt.
- Nebenkosten: Sämtliche Kosten der Gebäude sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Vorteile Erbbaurechtsnehmer
Mehrwerte für den Erbbaurechtsnehmer sind insbesondere:
- Liquiditätsvorteil, Finanzierung des Grundstückpreises entfällt, hierdurch lassen sich bessere Konditionen auf der Fremdkapital Seite erzielen.
- Höhere Rendite durch geringeren Eigenkapital Einsatz, demnach der Leverage durch das Fremdkapital wirkt.
- Erbbauzins ist steuerlich absetzbar, demnach positive bilanzielle Effekte bei der Objektgesellschaft erzielt werden.
- Erbbaurechte und Gebäude sind vererbbar / veräußerbar.
- Endet der Vertrag, wird der Erbbaurechtsnehmer entschädigt, hierzu sind im Erbbaurechtsvertrag genaue Regelungen getroffen.
- Zugang zu attraktiven Bauplätzen. Diese teilweise ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden, insbesondere weil dies als Steuerungsinstrument der gewünschten Bebauung dient.
Vorteile Erbbaurechtsgeber
Mehrwerte für den Erbbaurechtsgeber sind insbesondere:
- Erhalt des Grundvermögens, Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers und partizipiert von den weiteren Steigerungen der Baulandpreise, diese zum Vertragsende realisiert werden.
- Optimale Sicherheit der langfristigen Einnahmen durch erstrangige zwangsversteigerungsfeste Grundbucheintragung der Erbbauzinsen und Abtretung der Mieteinnahmen.
- Hohe Übersicherung, Erbbauzinsen betragen i.a.R. max. 25 % der Gebäudemieten, demnach mindestens 400 % Puffer für Stress-Szenarien.
- Sehr langfristige und konservative Anlageform.
- Keine Abnutzung, im Gegensatz zu Gebäuden unterliegen Grundstücke keiner Abnutzung und
müssen daher weder instandgehalten noch abgeschrieben werden. - Keine Vermietungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsrisiken.
- Keine Renditeminderung durch nicht umlagefähige Nebenkosten.
- Inflationsrisiken werden durch Indexierung der Erbbauzinsen abgefangen.
- Vorkaufsrechtsrecht betreffend der Gebäude werden teilweise im Erbbaurechtsvertrag vereinbart.
Managementleistungen bei Erbbaurechten
- Entwicklung der Investmentstrategie und Investoren Abstimmung
- Strukturierung der gewünschten Investitionsstruktur
- Financial Engineering (Finanzen, Recht, Steuern)
- Identifizieren geeigneter Grundstücke / Erbbaurechte
- Markt- und Standortanalyse
- Analysieren, prüfen und bewerten von Angeboten
- Planen, koordinieren und kontrollieren erforderlicher Due Diligence
- Initiierung von Wertgutachten durch vereidigte Gutachter
- Abstimmung von (Des)Investmententscheidungen von Erbbaurechten/Grundstücken
- Verhandlung, Strukturierung und Durchführung des Kaufvertrages
- Aufbau und Strukturierung einer Finanzierungsstruktur
- Cash-Flow-Modeling, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Szenarien Analysen auf Portfolioebene
- Organisation von Rechnungswesen und Liquiditätsmanagement auf Grundstücks- und Portfolioebene
- Koordination und Überwachung der Erbpachtbuchhaltung einschließlich des Zahlungsverkehrs/Mahnwesens
- Aktives Vertragscontrolling und Management der Erbbaurechte
- Monitoring und Sicherstellung der geplanten Portfolioperformance
- Regelmäßiges Reporting an das Investmentmanagement bzw. die Investoren